Sozialamt-Entrümpelung – Kostenübernahme nach SGB XII

Sie müssen eine Wohnung oder ein Haus räumen lassen, haben aber nicht die finanziellen Mittel? In vielen Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten der Entrümpelung. Kristall Entrümpelung begleitet Sie durch den gesamten Prozess: von der Antragstellung über den Kostenvoranschlag bis zur besenreinen Übergabe – zuverlässig, diskret und rechtssicher.

Wann zahlt das Sozialamt? (SGB XII)

Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn

Wichtig: Der Antrag muss vor der Entrümpelung gestellt werden. Nachträgliche Bewilligungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Welche Unterlagen benötigt das Amt?

Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns bei Bedarf direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter ab.

Typische Fälle für die Kostenübernahme

So läuft die Sozialamt-Entrümpelung ab

  1. Kostenloser Vor-Ort-Termin zur Besichtigung
  2. Erstellung des Kostenvoranschlags (für den Antrag beim Amt)
  3. Unterstützung bei der Antragstellung
  4. Abstimmung mit dem Sozialamt bis zur Bewilligung
  5. Durchführung der Entrümpelung zum bewilligten Festpreis
  6. Fachgerechte Trennung & Entsorgung mit Nachweisen
  7. Besenreine Übergabe der geräumten Immobilie
  8. Optional: Entfernung von Teppichen, Tapeten, Fliesen u. a.
Ablauf Sozialamt-Entrümpelung – von der Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe
Ablauf der Sozialamt-Entrümpelung – Schritt für Schritt.

Warum Kristall Entrümpelung?

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