Pflegekasse – Kostenübernahme bei Umzug & Entrümpelung
Ein Umzug im Alter – vor allem, wenn er aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen nötig wird – ist oft mit großen Herausforderungen verbunden. Neben der emotionalen Belastung entstehen erhebliche logistische und finanzielle Aufwände. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse finanzielle Unterstützung gewähren.
Kostenübernahme nach SGB XI – bis zu 4.180 € Zuschuss
Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vorsieht. Ziel: die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern bzw. eine selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.
- Pflegegrad 1 oder höher erforderlich
- Maßnahme muss Wohnsituation verbessern (barrierefrei, pflegegerecht)
- Notwendigkeit muss nachgewiesen werden (ärztliches Attest, Pflegegutachten)
Beispiele förderfähiger Umzüge:
- In eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung
- Ins betreute Wohnen oder eine Senioren-WG
- Vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
- In die Nähe von pflegenden Angehörigen
- Vom Land in die Stadt für bessere Versorgung
Das Antragsverfahren
- Frühzeitig Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
- Formlosen oder offiziellen Antrag einreichen
- Begründung der Notwendigkeit beilegen
- Kostenvoranschläge (meist 2–3 Stück) beifügen
- Evtl. ärztliche Bescheinigungen oder Pflegegutachten beifügen
- Prüfung & Bewilligung abwarten
Viele Umzugsfirmen – auch Kristall Entrümpelung – bieten einen Komplettservice inkl. Beantragung und Direktabrechnung mit der Pflegekasse an.
Besonderheiten bei Entrümpelungen
Eine Haushaltsauflösung im Pflegekontext umfasst das Räumen, Sortieren, Entsorgen und ggf. den Verkauf oder die Weitergabe von Hausrat. Auch diese Kosten können übernommen werden, wenn sie als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten.
- Transport & Umzugshelfer
- Sprit & Verpackungsmaterial
- Entsorgung & Entrümpelung
- Doppelte Mietkosten bis 3 Monate
Wenn die Pflegekasse nicht zahlt:
Kann das Sozialamt bei finanzieller Bedürftigkeit einspringen. Voraussetzung: vorherige Antragstellung mit Nachweisen zu Einkommen, Vermögen und Notwendigkeit.
Kostenfaktoren
- Größe der Wohnung
- Menge & Art des Hausrats
- Arbeitsaufwand
- Entsorgungskosten
Tipps zur Kostenreduzierung
- Frühzeitiges Aussortieren
- Verkauf von Wertgegenständen
- Spenden von brauchbaren Dingen
- Rechtzeitige Entsorgung von Sondermüll