Pflegekasse – Kostenübernahme bei Umzug & Entrümpelung

Ein Umzug im Alter – vor allem, wenn er aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen nötig wird – ist oft mit großen Herausforderungen verbunden. Neben der emotionalen Belastung entstehen erhebliche logistische und finanzielle Aufwände. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse finanzielle Unterstützung gewähren.

Kostenübernahme nach SGB XI – bis zu 4.180 € Zuschuss

Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vorsieht. Ziel: die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern bzw. eine selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.

Beispiele förderfähiger Umzüge:

Das Antragsverfahren

  1. Frühzeitig Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
  2. Formlosen oder offiziellen Antrag einreichen
  3. Begründung der Notwendigkeit beilegen
  4. Kostenvoranschläge (meist 2–3 Stück) beifügen
  5. Evtl. ärztliche Bescheinigungen oder Pflegegutachten beifügen
  6. Prüfung & Bewilligung abwarten

Viele Umzugsfirmen – auch Kristall Entrümpelung – bieten einen Komplettservice inkl. Beantragung und Direktabrechnung mit der Pflegekasse an.

Besonderheiten bei Entrümpelungen

Eine Haushaltsauflösung im Pflegekontext umfasst das Räumen, Sortieren, Entsorgen und ggf. den Verkauf oder die Weitergabe von Hausrat. Auch diese Kosten können übernommen werden, wenn sie als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten.

Wenn die Pflegekasse nicht zahlt:

Kann das Sozialamt bei finanzieller Bedürftigkeit einspringen. Voraussetzung: vorherige Antragstellung mit Nachweisen zu Einkommen, Vermögen und Notwendigkeit.

Kostenfaktoren

Tipps zur Kostenreduzierung

Ablauf Unterstützung Pflegekasse bei Entrümpelung und Umzug
Ablauf – Schritt für Schritt mit Pflegekasse-Unterstützung.
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